Bestimmungen

Wo viele Menschen friedlich miteinander auskommen sollen, muss es auch einige Bestimmungen geben. Wir zahlen nicht viel Pacht, dafür haben wir aber auch einige  Verpflichtungen.                                                                                                Grundsätzlich ist jeder Mensch, der in Berlin wohnt, berechtigt einen Kleingarten zu pachten. Unabhängig von Religion, kulturellem Hintergrund oder sexueller Orientierung. Voraussetzung aber ist, dass man sich im Bezirksverband angemeldet hat. Da die Nachfrage sehr hoch ist, gibt es eine Warteliste. Zur Zeit beträgt die Wartezeit vier Jahre.                                                                                                                            Wer sich entschließt einen Kleingarten zu bewirtschaften, kann diese Wartezeit durchaus nutzen, sich mit der Materie vertraut zu machen. Die meisten Regeln haben einen praktischen Hintergrund und sind mit ein bisschen gesunden Menschenverstand auch gut nachzuvollziehen.                                                                                                 Wir Kleingärtner*innen sind stolz darauf, ein Stück lebendige Kulturgeschichte zu verkörpern. Bereits vor mehr als 100 Jahren, wurden kleine Stücke Land zum bewirtschaften an Familien aus der Stadt verpachtet. So sollten besonders Stadt-Kinder die Möglichkeit haben sich gesund zu ernähren. Kein Wunder also, dass auch noch heute ein wichtiger Bestandteil unserer Gärten der Anbau von Obst und Gemüse ist. Ein Drittel der Gartenfläche muss aus Obst und Gemüsepflanzen bestehen, 10% der Gartenfläche sollte aus Gemüsebeeten oder einjährigen Blumen bestehen.                   Wenn man im Sommer nach einem netten Grillabend im Garten übernachten möchte, ist das überhaupt kein Problem – Dauerwohnen aber ist nicht gestattet. Nicht nur deshalb ist die Größe der Gebäude limitiert: 24qm allerhöchstens sind erlaubt – und glauben Sie mir, das reicht allemal für Rasenmäher, Harke und Feldbett.                          Vom Eingang des Gartens aus betrachtet gehört der rechte Zaun immer der entsprechenden Pächter*in. Selbstverständlich ist grillen in unseren Gärten erlaubt. nicht gestattet jedoch ist offenes Feuer.                                                                     Damit auch Spaziergänger und somit andere Berliner und Tourist*innen sich an den nicht bebauten Gebieten erfreuen können, sollten die Gärten einsehbar sein.                 Mitten in Berlin gelegen sollte auch bis zum Letzten durchgedrungen sein, dass Gift kein guter Partner im Garten ist – wir bemühen uns möglichst natürlich zu gärtnern – Dabei gibt es in jeder Kolonie Rat von speziell ausgebildeten Gartenfachberaterinnen, die auch blutigen Gartenanfängern den Umgang mit Sauzahn, Kompost und Gründüngung näher bringen. Die Verwaltung der Gartengemeinschaft wird ehrenamtlich organisiert: In kleinen Vereinen arbeiten die Vorstände mehrere Stunden wöchentlich. Von der Organisation der Baugenehmigung über die Wasserversorgung bis zur Gartenvergabe wird hier alles von einigen Menschen organisiert, die teilweise mehr als 10 Stunden in der Woche in die Arbeit an der Gemeinschaft investieren. Ihnen mit einem gewissen Maß an Wertschätzung zu begegnen sollte selbstverständlich sein. Einmal im Jahr treffen sich die Kleingärtner*innen der Kolonie, um gemeinsam zu beschließen wie man die Verwaltung der Kolonie organisieren kann. Alle zwei Jahre wird ein neuer Vorstand gewählt. Die Anwesenheit bei der Jahreshauptversammlung ist also auch eine demokratische Pflicht.